Allgemeine Geschäftsbedingungen

​1 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") von Eventheld e.U., Mühlbachstraße 70, 4063 Hörsching (nachfolgend "Vermieter"), gelten für die Miete der auf der Website des Vermieters dargestellten Fotoboxen und Eventmodulen und Dekorationselemente. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter, selbst wenn nicht ausdrücklich auf Sie Bezug genommen wird.

1.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten in jedem Falle die AGBs.

1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Mieter sind nur wirksam, wenn sie von dem Vermieter schriftlich bestätigt werden.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2 Vertragsabschluss

2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Fotoboxen und Eventmodule und Dekorationselemente stellen kein verbindliches Angebot seitens des Vermieters dar, sondern dient zur Abgabe einer unverbindlichen Anfrage seitens des Mieters. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich, vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Produktes und Equipments; die Prüfung erfolgt bei schriftlicher Auftragserteilung.

2.2 Der Mieter bekommt ein schriftliches Angebot per E-Mail. Sobald der Mieter darauf antwortet, dass er dieses Angebot bestätigt und bindend annimmt, ist der Vertrag zustande gekommen. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Stornierungsfristen mit den gestaffelten Stornierungskosten lt. Punkt 3.2

2.3 Die Anfrage auf Verfügbarkeit stellt kein verbindliches Vertragsangebot durch den Mieter oder Vermieter dar.

2.4 Die auf der Homepage des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Etwaige Fahrtkosten oder Mietkosten z.B für ein spezielles Hintergrundsystem werden gesondert angegeben.

2.5. Änderungen am Layout sowie Personalisierung des Druckdesigns können gesondert beim Vermieter geordert werden.

2.6. Die angeführte Gesamtmiete im Angebot beläuft sich für die gesamte Mietdauer der Fotobox und Eventmodule sofern nichts anderes vereinbart ist. Sollte der Mieter die Überweisung des gesamten Betrages im Voraus unterlassen, so entsteht kein Anspruch auf die Mietung der Fotobox und Eventmodule falls nichts anderes vereinbart wurde.

3 Vertragliches Rücktrittsrecht & Stornierung

3.1. Der Mieter kann jederzeit vor dem vereinbarten Mietbeginn ohne Angabe von Gründen durch eine entsprechende Erklärung in Textform (z. B. E-Mail) gegenüber dem Vermieter von der Buchung zurücktreten. Für die Einhaltung der Rücktrittsfrist ist der Zugang der Erklärung beim Vermieter maßgeblich. Tritt der Kunde fristgerecht vom Vertrag zurück, so wird der Vermieter ihm die ggf. bereits gezahlte Miete innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang seiner Erklärung vollständig zurückerstatten. Hierfür kann der Vermieter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Mieter für seine Zahlung an den Vermieter verwendet hat.

3.2 Bei Stornierung durch den Mieter fallen folgende Kosten an:

bis 60 Tage vor Buchungsdatum - 50% der Angebotssumme

bis 14 Tage vor Buchungsdatum - 75% der Angebotssumme

ab 14 Tage vor Buchungsdatum - 100% der Angebotssumme

3.3. Ein ggf. bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des Mieters wird durch das vorstehend geregelte Rücktrittsrecht nicht eingeschränkt.

4 Übergabe der Fotobox und Eventmodule

4.1. Die Überlassung der Fotobox und Eventmodule erfolgt grundsätzlich persönlich. Der Vermieter oder Mitarbeiter des Vermieters liefern den Mietgegenstand und nehmen diesen in Betrieb. Weiters wird nach Möglichkeit eine Person vor Ort an der Fotobox und Eventmodule eingeschult. Bei den Selbstabholer Fotoboxen und Eventmodule erfolgt die Übergabe ebenfalls persönlich im Zentrallager.

4.2.Falls die Überlassung des Mietgegenstandes an den Mieter nicht möglich sein sollte, trägt der Mieter die Kosten für den Transport (amtliches Kilometergeld + Zeitpauschale) sowie die Mietkosten. Dies gilt nicht, wenn der Mieter sein Widerrufsrecht wirksam ausübt.

4.3. Sollte der Mieter nicht zum vereinbarten Abholtermin der Selbstabholerfotobox und/oder Eventmodule erscheinen, so fallen die Stornierungskosten wie in Punkt 3.2. angeführt an.

4.4. Sollte der Mieter den Abholtermin/Rückgabetermin außerordentlich verschieben, so fallen zusätzlich Kosten in Höhe von EUR 30,00 inkl. MwSt. an.

5 Miete und Zahlungsbedingungen

5.1 Die auf der Homepage des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Etwaige zusätzliche Fahrtkosten oder Mietkosten für ein spezielles Hintergrundsystem, Kordelsteher oder andere Dekorationen werden gesondert angegeben.

5.2 Änderungen am Layout des Druckdesigns können gesondert beim Vermieter geordert werden.

5.3 Die angeführte Gesamtmiete im Angebot beläuft sich für die gesamte Mietdauer des Mietgegenstandes sofern nichts anderes vereinbart ist. Sollte der Mieter die Überweisung des gesamten Betrages im Voraus unterlassen, so entsteht kein Anspruch auf den Mietgegenstand, falls nichts anderes vereinbart wurde.

6 Gebrauch Fotobox und Eventmodule

6.1 Die Fotobox darf ausschließlich in geschlossenen und wettergeschützten Räumlichkeiten verwendet werden.

6.2 Das Aufstellen der Fotobox benötigt einen geeigneten Platz / Raum von etwa 2x3m und mit Hintergrundsystem 3x3m.

6.3 Der Vermieter haftet nicht, wenn aufgrund einer Platzänderung seitens Mieters, die Fotobox dann nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert, oder das aufstellen der Eventmodule nicht möglich ist.

6.4 Der Mieter ist für die Stromversorgung verantwortlich. Dieser muss in der Nähe (5m Entfernung) des Aufstellortes eine geeignete Steckdose zur Verfügung stellen.

6.5 Der Mieter hat für den rechtzeitigen und unbegrenzten Zugang zur Lokalität Sorge zu tragen, ansonsten kann ein rechtzeitiger Aufbau / Abbau nicht gewährleistet werden.

6.6 Bei einer Abholung durch den Mieter bekommt dieser eine Einschulung der Fotobox und auf Einstellungen, auf die beim Aufstellen zu achten sind. Der Vermieter haftet nicht, falls es durch das Aufstellen des Mieters zu nicht ordnungsgemäßer Funktion der Fotobox führt.

6.7. Kindern und Jugendliche ist die Verwendung der Fotobox ausdrücklich untersagt. Eltern haften für ihre Kinder .

6.8 Gültig für Eventmodule:

Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sind vom Mieter zu beachten. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass mindestens eine erwachsene Person permanent zur Betreuung der Mietgegenstände abgestellt wird. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Die Eventheld e.U. ist berechtigt binnen 5 Werktagen nach Rückgabe den Mieter für Schäden haftbar zu machen, für die der Mieter verantwortlich ist. Werden Geräte stark verschmutzt oder nass zurückgegeben, so ist ein Reinigungsaufwand von 50,00€ zu entrichten. Trifft beides zu 100,00€. Dieser Betrag ist bei Rückgabe fällig. Werden Geräte verspätet zurückgegeben, so ist der für dieses Gerät gültige Mietpreis pro Tag nach zu entrichten.

7 Pflichten des Mieters

7.1 Der Mieter verpflichtet sich die Fotobox und Eventmodule pfleglich und in einem angemessenen Umfang zu behandeln. Der Mieter verpflichtet sich außerdem, den Umgang mit der Fotobox seinen Gästen dementsprechend zu erläutern.

7.2 Bei Beschädigungen / Diebstahl der Fotobox sowie Requisiten kommt der Mieter ausnahmslos auf –
siehe Punkt 8. Haftung, Schadenersatz bei Schäden / Diebstahl.

7.3 Nach Gebrauch der Fotobox trägt der Mieter Sorge dafür, die Fotobox sicher und verschlossen in einer Räumlichkeit=im Innenbereich zu verwahren bis die Fotobox vom Vermieter abgeholt wird oder vom Mieter im Zentrallager zurückgegeben wird.

8 Haftung, Schadenersatz bei Schäden / Diebstahl

8.1 Für fahrlässige Schäden bzw. Diebstahl des Eigentums werden folgende Beträge s.u. in Rechnung gestellt. Die Fotobox, das Hintergrundsystem sowie die Accessoires sind pfleglich und in angemessenem Umgang zu behandeln. Für jegliche Beschädigung kommt der Mieter ausnahmslos auf. Die Kosten für die Beschädigung / Diebstahl der Mietgegenstände werden wie folgt berechnet:
– – Wird die Fotobox, deren Bestandteile oder gemietetes Zubehör gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes.
– beschädigtes Requisit / Masken / etc. € 5,- / Stück
– Requisitenkiste wurde entwendet bzw. ein Großteil der Requisiten ist nicht mehr verwendbar: € 150,-
– Fotobox, Kamera, Drucker und sonstige Dekorationen Preis nach Neuanschaffungskosten

8.2 Der Mieter haftet auch für Schäden, welche durch Dritte verursacht wurden.

9 Änderung der Fotobox und Eventmodule

9.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an den Fotoboxen und Eventmodule vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung oder der Verbesserung dienen. Der Mieter hat in diesem Fall kein Recht zur Kündigung des Vertrages.

9.2 Änderungen oder Umbauten durch den Mieter der Fotobox und Eventmodule sind ausdrücklich untersagt. Der Mieter verpflichtet sich die Fotobox und Eventmodule in dem Zustand bei der Übergabe an den Vermieter zurückzugeben.

9.3 Die Fotobox und Eventmodule dürfen nicht beklebt oder mit Stecknadeln dekoriert werden.

10 Vorgehensweise bei Mängeln oder Problemen

10.1 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich zu melden. Für den Fall, dass es während der Veranstaltung zu technischen Störungen kommt, haftet der Vermieter nur für grob fahrlässiges Verschulden.

10.2 Die Behebung von Mängeln oder Problemen erfolgt durch kostenlose Nachbesserung durch den Vermieter. Dem Vermieter wird dafür ein ausreichendes Zeitfenster zugestanden.

10.3 Für den Fall, dass der Vermieter oder Mitarbeiter des Vermieters durch höhere Gewalt (z.B. Unfall, Transportschaden, Wetterbedingungen) verhindert ist ihren Leistungen nachzugehen, sind wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bemüht, entsprechenden Ersatz zu stellen. Unter diesen Voraussetzungen entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Schadenersatz durch den Vermieter wird in diesem Falle nicht geleistet.

11 Haftung

11.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters wegen Fehlern, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

11.2 Der Mieter trägt Sorge für die ordnungsgemäße Benützung der Fotobox. Bei unsachgemäßer Nutzung der Fotobox und Eventmodule übernimmt der Mieter die volle Haftung.

11.3 11.3 Für Kinder sowie Jugendliche ist die Benützung der Fotobox untersagt. Für etwaige Schäden an der Fotobox und Eventmodule und dem Zubehör, welche durch Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren verursacht wurden, haften die Erziehungsberechtigten vollumfänglich.

11.4 Der Mieter haftet vollumfänglich für Schäden, die durch Gäste, welche die Fotobox und Eventmodule benützen, entstanden sind. Der Mieter erklärt sich außerdem bereit, die Benützer der Fotobox und Eventmodule ausreichend zu unterweisen und auf etwaige Gefahren hinzuweisen. Die Kosten der Schäden müssen bei Abholung bezahlt werden.

12 Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

12.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer beträgt einen Abend sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.

12.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Fotobox oder Eventmodule an den Mieter.

12.3 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

13 Rückgabe der Fotobox und Eventmodule

13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Fotobox in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

13.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Fotobox und Eventmodule zu ersetzen.

13.3 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an den Requisiten / Accessoires zu ersetzen.

13.4 Die Fotobox und Eventmodule wird nach Beendigung des Vertragsverhältnisses von der vereinbarten Transportform abgeholt bzw. vom Mieter geliefert. Der Abholungs- bzw. Liefertermin wird im Vorhinein schriftlich festgehalten und ist bindend. Sollte der Mieter dies nicht tun, so gilt die Regelung wie in 4.3 angeführt.

13.5 Bei Überschreitung der vertraglich geregelten Mietdauer der Fotobox behält sich der Vermieter vor, eine Aufwandspauschale von € 250,- pro angefangenen Tag zu verrechnen.

14 Datenschutz / Verwendung der Fotos und deren Missbrauch

14.1 Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name, Firma, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Der Mieter ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

14.2 Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig!
Fotos verstehen sich als personenbezogene Daten. Sämtliche Eventheld Fotobox erstellten Fotos können vor Ort ausgedruckt (falls mit Drucker bestellt) werden und werden zusätzlich auf der Fotobox gespeichert. Anschließend werden diese auf die Cloud der Firma Google Irland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland hochgeladen. Dies ist erforderlich, um Ihnen nach der Veranstaltung die Fotos in digitaler Form zugänglich machen zu können (lt. Vertragsangebot). Hierfür bekommen Sie einen persönlichen Link per E-Mail auf dem Sie und Ihre Gäste die Fotos downloaden können. Mit der Firma Google Irland Limited wurde ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen. Sie als Vermieter haben dafür Sorge zu tragen, alle Ihre auf der Veranstaltung geladenen Gäste über dieses Vorgehen zu informieren und eine diesbezügliche Zustimmung jedes einzelnen Gastes einzuholen. Wir werten das Benutzen der Fotobox durch einen Gast als Zustimmung. Sämtliche Fotos werden spätestens 6 Monate nach der Veranstaltung vom Server gelöscht.

14.3 Der Mieter stimmt zu, dass alle Fotos die mit der Eventheld Fotobox gemacht wurden, zu Zwecken der Vermarktung vom Vermieter verwendet werden dürfen. Die Fotos dürfen sowohl gedruckt als auch online verwendet werden. Der Vermieter wird jedoch keine Fotos verwenden, von deren Veröffentlichung sie annimmt, dass sie sich für die Person / Personen auf den Fotos nachteilig auswirken könnten. Falls ein Foto von Ihnen verwendet wurde und Sie dies nicht möchten, wenden Sie sich bitte an uns. Wir löschen dieses umgehend.

14.4 Der Vermieter haftet in keiner Form für Missbrauch, den ein Teilnehmer des Events mit den Fotos von anderen Teilnehmern betreiben könnte.

15 Anzuwendendes Recht

15.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Vermieter und dem Mieter unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16 Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. Bei Versand geht die Gefahr auf den Mieter über, sobald der Vermieter die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Vermieter und dem Mieter ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Vermieters sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Vermieter berechtigt, den Mieter an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Stand: 01.01.2025